Vor Kurzem wurden wir von der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) über folgende Ereignisse informiert:
„Am vergangenen 30. November hat die wallonische Regierung einen Erlass zur Festlegung verschiedener vorübergehender Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen verabschiedet.
Die Mehrzahl dieser Maßnahmen bezieht sich selbstverständlich auf Jagdreviere, die in einer von der Krankheit betroffenen Zone liegen (Südbelgien). Dessen ungeachtet werden Vorkehrungen zur deutlichen Reduzierung der Wildschweinbestände präventiv auch auf dem übrigen wallonischen Gebiet getroffen.
Zu diesem Zweck hat die Regierung beschlossen, für jedes Jagdrevier mit Wildschweinvorkommen die Durchführung von mindestens drei Treibjagden (klassische Drückjagden, Ansitzdrückjagden, Ansitzjagden) im Laufe der Monate Januar und Februar 2019 (siehe Artikel 30 des Erlasses) vorzuschreiben.
Bitte beachten Sie, dass die Jäger, die Drückjagden auf Privatgelände organisieren, nicht verpflichtet sind, unserem Dienst die Termine mitzuteilen.“
Wir veröffentlichen hier die Übersichten mit den Jagdterminen, zu denen die EXTRATRAIL-Strecken komplett gesperrt sein werden (X X X X) = Strecke gesperrt).
„Achtung: Manche Jäger haben keine Sperrungen der Wege beantragt, wenn bei Ansitzjagden keine besondere Gefahr für die Allgemeinheit besteht.“ In diesem Fall bleiben die EXTRATRAIL-Strecken geöffnet, da keine Wege unserer Routen durch die Jagdgebiete verlaufen. Selbstverständlich dürfen Sie die Strecken auf keinen Fall verlassen, da Sie sonst Gefahr laufen, plötzlich Jägern gegenüberzustehen.
Wir veröffentlichen den Jagdkalender auf Basis der Informationen, die uns von der Abteilung Natur und Forstwesen mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht immer über sämtliche Informationen verfügen, und dass der Kalender geändert werden kann, ohne dass wir darüber benachrichtigt werden. Es gilt stets: Lassen Sie Umsicht walten und beachten Sie die im Wald von den Jägern gemäß den geltenden Vorschriften angebrachten Markierungen.
Halten Sie sich daran, wenn der Weg durch spezifische Beschilderung gesperrt ist.
– Die gelben Zeichen sind Informationsplakate.
– Die roten Plakate verbieten, sich auf einer Straße oder Piste zu befinden.
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