Es sei darauf hingewiesen, dass die Jagd vom am 15 September und ende am 31. Dezember (vorbehaltlich einer durch das zuständige Ministerium mitgeteilten Verlängerung).
Es wird darum gebeten, den Wald gemäß der Sondervereinbarung mit der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) in dieser Zeit abends zwei Stunden vor Sonnenuntergang und bis zum nächsten Morgen zwei Stunden nach Sonnenaufgang nicht zu betreten. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme sollen das Wild vor Störungen und Sie selbst vor Schüssen von Jägern auf dem Hochsitz geschützt werden.
Halten Sie sich daran, wenn der Weg durch spezifische Beschilderung gesperrt ist.
Ab September veröffentlichen wir den Jagdkalender auf Basis der Informationen, die uns von der Abteilung Natur und Forstwesen mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht immer über sämtliche Informationen verfügen, und dass der Kalender geändert werden kann, ohne dass wir darüber benachrichtigt werden. Es gilt stets: Lassen Sie Umsicht walten und beachten Sie die im Wald von den Jägern gemäß den geltenden Vorschriften angebrachten Markierungen.
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